Die
Bestimmungen
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Die Anmelde-
und Annullierungsbestimmungen
gelten für alle Schulungsangebote.
Die Veranstaltungen werden über die Kursgelder finanziert. Bei
Anmeldeschluss entscheidet die Organisation, ob der Kurs durchgeführt
werden kann oder nicht. Der Entscheid gründet auf der Anzahl
der Anmeldungen.
1.
Ein Rückzug der Anmeldung vor dem Anmeldeschluss ist ohne Kostenfolge
möglich.
2.
Bei einer Abmeldung nach Anmeldeschluss auch bei Ab- wesenheit
durch Krankheit wird das Kursgeld in voller Höhe in Rechnung
gestellt. Bereits einbezahlte Kursgelder werden nicht zurückerstattet.
3.
Wenn für eine abgemeldete Person ein Ersatz gefunden werden kann,
wird lediglich ein Verwaltungskostenanteil von Fr. 50. in Rechnung
gestellt.
4. Die
TeilnehmerInnen sind gebeten, individuell eine Annullierungs- versicherung
abzuschliessen. |
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